Die Kamera, die an der Hauswand montiert ist, hat alles im Blick, was um das Haus herum passiert.
Aber darf sie das?
Die juristischen Konsequenzen aus einem rechtswidrigen Einsatz einer Überwachungskamera sind Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.
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Die rechtliche Situation der Kameraüberwachung
In den letzten Jahren stieg die Anzahl privater Überwachungskameras, die vor allem zur Beobachtung des Haus- und Grundstücks eingesetzt werden.
Mit der Beliebtheit des Einsatzes von IP Kameras im privaten Bereich standen rechtliche Probleme im Raum, die eine Lösung verlangten.
Der folgende Artikel will einen kurzen Überblick geben, was erlaubt ist und was nicht.
Was darf überwacht werden?
Die Kamera, die an der Hauswand montiert ist, hat alles im Blick, was um das Haus herum passiert.
Aber darf sie das?
Der Bundesgerichtshof erließ ein Urteil unter dem Aktenzeichen Az.:V ZR 265/10 vom 21.10.2011, was die Kamera alles überwachen darf.
Danach dürfen private Kameras keine Flächen Dritter überwachen, wobei es nicht drauf ankommt, ob der überwachte Grund öffentlich oder privat ist.
Auch die Flächen, die von einer Mieter- oder einer Eigentümergemeinschaft genutzt werden, fallen unter das Urteil.
Vor allen Dingen fallen Eingangsbereiche oder Zuwege, die von mehreren Personen genutzt werden.
Daraus folgt, dass auch das Nachbargrundstück nicht von der Kamera überwacht werden darf.
Beim Einsatz schwenkbarer Kameras führt das zu Schwierigkeiten und oft zu Rechtsstreitigkeiten.
Nicht schwenkbare IP Kameras sind so anzubringen, dass sie nur das eigene Eigentum beobachten.
Wenn nicht anders möglich, muss ein Sichtschutz an der Kamera befestigt werden, der hilft nur das Eigentum aufzunehmen.
Mit einem Außenkamera Test können Sie überprüfen ob ihre Kamera diese Zusatzleistung nötig hat.
Fühlt sich ein Nachbar von ihrer Kamera beobachtet, genügt schon der Verdacht, dass die Kamera eine nicht zulässige Fläche überwacht und schafft einen Anspruch auf Unterlassung.
Unerheblich ist es, ob die Überwachung live stattfindet oder die Bilddaten auf einem Speichermedium abgelegt werden. Maßgeblich ist der Überwachungsdruck.
Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter.
Unter Überwachungsdruck wird die Möglichkeit verstanden, durch eine Überwachungskamera die Persönlichkeitsrechte Dritter durch Bildaufnahmen zu verletzen.
Verletzt werden vor allem das Recht auf das eigene Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Recht am eigenen Bild verlangt, das ein Bild nur gemacht werden darf, wenn der Aufgenommene seine Zustimmung gibt, abfotografiert zu werden.
Damit wird sichergestellt, dass der Mensch im Rahmen seiner Persönlichkeitsrecht selbst entscheidet, ob, wann und zu welchem Zweck ein Bild von ihm aufgenommen werden soll.
Liegt ein naheliegender, schwerwiegender Grund vor, ist es erlaubt eine öffentliche oder private Fläche Dritter zu überwachen.
Der Grund für die Überwachung muss ein möglicher Angriff sein, der nicht anders abwendbar ist.
Im Privaten sind solche Fälle äußerst selten.
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Konsequenzen aus dem rechtsverletzenden Einsatz einer Überwachungskamera.
Die juristischen Konsequenzen aus einem rechtswidrigen Einsatz einer Überwachungskamera sind Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.
Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Kameras wurden Schadensersatzurteile bis zu 4.000 Euro erlassen.
Was aufgenommen werden darf.
Wird nur das eigene Gut überwacht, ergibt sich folgende Rechtssituation.
§ 903 BGB erlaubt es dem Eigentümer nach seinem Belieben mit seinem Eigentum zu verfahren.
Die Überwachung durch eine Kamera ist erlaubt.
Aber: Alle Personen, die durch die Überwachung betroffen sein können, müssen in Kenntnis gesetzt werden.
Hinweisschilder oder Aufkleber am überwachten Objekt genügen.
Die Beschilderung muss vor dem Betreten der überwachten Fläche klar erkennbar sein.
Bei der Überwachung von Haus und Grundstück sollte an jedem Zugang ein Hinweisschild erkennbar sein.
Kamera- und Audioüberwachung am Arbeitsplatz.
Viele eingesetzte Kameras erlauben es auch, eine Tonüberwachung durchzuführen.
Der Einsatz der Audioaufnahme ist am Arbeitsplatz verboten.
Das Gleiche gilt für Kameraaufnahmen, wobei Aufnahmen zur Verhinderung von Straftaten möglich sind. wichtig ist es, auf die Überwachung hinzuweisen.
Führen Sie deshalb einen Überwachungskamera Vergleich durch um diese Merkmale auszusortieren.
Der Einsatz von IP Kameras hilft sein Eigentum zu schützen.
Doch entsteht oft ein Problem, wenn durch die angebrachte Kamera öffentliche oder private Flächen des Nachbarn mit aufgenommen werden.
Das Anbringen einer Überwachungskamera sollte immer dem geltenden Recht entsprechen, was auch die Hinweispflicht auf die Kamera mit einschließt.